Aufgabenbeschreibung Ortsbeauftragter

 

 

  • Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung.
  • Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
  • Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
  • Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Zielfindung im Ortsverband bedient er sich der team-Strategie.
  • Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die  Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.
  • Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV. 
  • Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
  • Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
  • Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der OB für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Einsatz und Ausbildung
  • Organisation
  • Verwaltungs- und Haushalts-Angelegenheiten
  • Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit

 

Aufgabenbeschreibung stellvertretender Ortsbeauftragter

  • Der stv OB ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr.
  • Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OVStabes.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

  • Der stv OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. der LuK verantwortlich.
  • Der stv OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

à den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht.

  • Der stv OB ist verantwortlich die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben
  • Der stv OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbes.:
  • Kontakt zu Jugendbetreuer und Jugendgruppenleiter hält,  die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt, die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer unterstützt.

 

Aufgabenbeschreibung Fachberater

  • Der FaBe vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungs-Struktur von Anforderern / Bedarfsträgern.
  • Er berät Einsatzleiter, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbes. über die modulare Zusammenstellung von THWPotenzial für den konkreten Einsatzbedarf.
  • Außerhalb von Einsätzen hält er Verbindung mit Führungspersonal und -stellen Dritter, unterstützt die Einsatzvorbereitung und tauscht Erfahrungen aus.
  • Er handelt im Auftrag des zuständigen OB, bzw. (je nach Zuordnung) des Geschäftsführers (GF), des Landesbeauftragten (LB) oder des Präsidenten THW und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an.
  • In vorbereiteten, fest definierten Führungsstäben / -gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei  zusammengestellten Führungsstäben / -gremien kann der FaBe vom Leiter angefordert werden.
  • Er ist zum ständigen Informationsaustausch über einsatzrelevante Fakten mit den FaBe und ggf. Führungskräften im Geschäftsführerbereich (GFB) verpflichtet. 

 

Aufgabenbeschreibung Ausbildungsbeauftragter

Der AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

  • Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
  • Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor.
  • Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungsund Fachvorgaben; hierzu gehört insbesondere:

-Festlegung von Ausbildungs-Schwerpunkten

- Kontrolle und Bestätigung der Ausbildungspläne für die Einheiten / Teileinheiten des OV

- Planung von Sonderausbildungs-Veranstaltungen

- Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften

- Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung

- Überwachung der Helfer bei AusbildungsVeranstaltungen der   

  Bereichsausbilder

- Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen

- Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat.

- Er berät und unterstützt Jugendbetreuer und Jugendgruppe bei der

  Ausbildung

Aufgabenbeschreibung Jugendbetreuer

Der JB ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/Innen des OV zuständig.

(Bei mehreren JB regelt der stv. OB die Kompetenzen untereinander.)

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

Der JB ist verpflichtet:

  • die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
  • die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
  • unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
  • mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
  • Der JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jugend e. V.“ und arbeitet eng mit dem Jugendgruppenleiter zusammen.
  • Er wird durch die Führungskräfte und Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.
  • Er teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem Jugendgruppenleiter.
  • Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.

 

Aufgabenbeschreibung Schirrmeister

Der SM ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des OV mit verantwortlich.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

 

  • Bestandserfassung und Materialkontrollen,
  • Erstellen und Führen von Bestandsnachweisen,
  • Mitwirkung bei der Einpflege in THWin
  • Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen,
  • Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material,o dto. für die persönliche Ausstattung der Helfer/Innen,
  • Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne,
  • Durchführung technischer Dienste
  • Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten,
  • Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung.

 

Darüber hinaus überwacht er folgende Bereiche:

 

  • Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
  • Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten oder Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten sowie deren Stillegung
  • Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung.
  • Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der SM nach Absprache der Unterstützung anderer Helfer des OV.

Aufgabenbeschreibung Beauftragte/er für Öffentlichkeitsarbeit

Der BÖH ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:


Der BÖH unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Helfer-, Junghelferwerbung
  • Helfererhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer
  • Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
  • Organisation von zielgruppenorientiertenPräsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
  • Er stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher.
  • Er dokumentiert die Aktivitäten des OV und archiviert dies.
  • Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖH, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV zeitbegrenzt unterstützt.

 

Aufgabenbeschreibung Verwaltungshelfer

Der VwHe ist für die Erledigung der Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich.

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

  • Der VwHe erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten und unterstützt OB, OV-Stab und Einheitsführer bei administrativen Aufgaben.
  • Insbesondere:

 -Anlage und Bearbeitung der Helferakten

- Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten

- Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie

-Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem AB

-Führen der Handkasse, einschl. Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und   Auszahlungen

- Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik

- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung

- Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren

- Pflege der Daten in den THW-Datenbanken

- Einrichten und Überwachen der OV-Registratur

- Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben können dem VwHe, nach  Absprache mit seinem Vorgesetzten, zur Unterstützung andere Helfer des OV zugewiesen werden.

- Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.

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Aufgabenbeschreibung Koch

Der Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

Der Koch stellt die Versorgung des OV mit Verpflegung und die Betreuung der Helfer sicher.

Hierzu hat er:

 

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
  • die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
  • Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen, die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
  • entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
  • das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
  • Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)
  • Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der FGr Log / Log-V-Trupp( Fachgruppe Logistik) in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
  • Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.
  • Der Koch und alle bei der Zubereitung der Verpflegung eingesetzten Helfer müssen das nach dem Bundesseuchengesetz vorgeschriebene Gesundheitszeugnis einer dafür autorisierten Untersuchungsstelle besitzen. Sind sie nicht durch ihren Beruf im Besitz der Bescheinigung, ist die Untersuchung durch den OB zu veranlassen.
  • Zusätzlich ist er der Ersthelfer im OV

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