Aufgabenbeschreibung Zugführer/in

Der Zugführer (ZFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines TZ verantwortlich.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

  • Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges verantwortlich.
  • Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
  • Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  • Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken.
  • Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Einheit übertragenen


  • Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,

- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,

-  ihm zugewiesenen Einsatzraum, seine Einheit fachgerecht

   einsetzt,

- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen

- Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,

- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

  • Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

 

Aufgabenbeschreibung Zugtruppführer/in

Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps verantwortlich.

Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht,
  • Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
  • Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner/ihrer Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:

- die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,

- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,

- im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,

- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-

  Einheiten aufnimmt,

- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

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Aufgabenbeschreibung Gruppenführer/in

Der Gruppenführer führt die Helfer/innen seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner/ihrer Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

Der Gruppenführer berät den Zugführer Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StANAufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
  • Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.

 

Aufgabenbeschreibung Truppführer/in

Der Truppführer führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner Helfer/innen.

 

Zusatzfunktion:

  •  Atemschutzgeräteträger/in