Aufgabenbeschreibung Helfersprecher/in

Der/ Die Helfersprecher/in (HeSpr) vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem/ der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/-innen. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

 

  • Der/ Die HeSpr ist der/die Ansprechpartner/-in für den/ die Ortsbeauftragten/ Ortsbeauftragte im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen.
  • Er/ Sie vertritt die Belange der Helfer und Helferinnen in THW-bezogenen Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigunge.V., der Ortsjugend e.V.
  • Er/ Sie wirkt mit bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden, Angelegenheiten des Ortsverbandes
  • bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern/ Einheitsführerinnen, Unterführern/ Unterführerinnen und Jugendbetreuern/ Jugendbetreuerinnen
  • bei der Entlassung eines Helfers/ einer Helferin ohne dessen/deren Antragder Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/ Helferinnen untereinander oder mit dem/ der Ortsbeauftragten auf Antrag eines/einer der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit dem/der Ortsbeauftragten.
  • Er/ sie kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem/ der Orts-beauftragten abzustimmen.
  • Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandes wirkt der/die HeSpr beratend mit.
  • Gemeinsam mit dem/der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/Einheitsführerinnen wirkt der/die HeSpr bei der Verteilung der MAE mit.
  • Der/ Die HeSpr wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes mit.
  • Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu dienen.
  • Bei Veranstaltungen vertritt der/die HeSpr das Ehrenamt des Ortsverbandes im Benehmen mit dem/der Ortsbeauftragten.
  • Er/Sie hat das Recht auf Information.

Aufgabenbeschreibung stellv. Helfersprecher/in

Der/ Die stellvertretende Helfersprecher/in vertritt im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem/ der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/-innen. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

 

  • Der/ Die stellv. HeSpr ist im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr der/die Ansprechpartner/-in für den/ die Ortsbeauftragten/ Ortsbeauftragte im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen.
  • Er/ Sie vertritt im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr die Belange der Helfer und Helferinnen in THW-bezogenen Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung e.V., der Ortsjugend e.V.
  • Er/ Sie wirkt im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr mit:

-bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden,

 Angelegenheiten des Ortsverbandes

-bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie

-der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten,

  Einheitsführern/ Einheitsführerinnen, Unterführern/ Unterführerinnen und

  Jugendbetreuern/ Jugendbetreuerinnen

- bei der Entlassung eines Helfers/ einer Helferin ohne dessen/deren Antrag

- der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/

  Helferinnen untereinander oder mit dem/ der Ortsbeauftragten auf Antrag

  eines/einer der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit

  dem/der Ortsbeauftragten.

 

  • Er/ sie kann im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem/ der Ortsbeauftragten abzustimmen.
  • Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandes wirkt der/die stellv. HeSpr im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr beratend mit.
  • Gemeinsam mit dem/der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/Einheitsführerinnen wirkt der/die stellv. HeSpr im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr bei der Verteilung der MAE mit.
  • Der/ Die stellv. HeSpr wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes mit.
  • Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu dienen.
  • Bei Veranstaltungen vertritt der/die stellv. HeSpr das Ehrenamt des Ortsverbandes im Benehmen mit dem/der Ortsbeauftragten.
  • Er/Sie hat das Recht auf Information.

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Aufgabenbeschreibung Sicherheitsbeauftragter

Der/die Sicherheitsbeauftragter/e hat den/die OB und die Führungskräfte bei der Durchführung des Unfallschutzes zu beraten und zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen fortlaufend zu überzeugen.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

  • Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den/die OB.
  • Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der
  • Helfer/innen (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer/innen) in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
  • Überwachung von Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen sowie von technischen und sonst. technischen Hilfeleistungen zur Aufdeckung von Gefahrenquellen.
  • Überprüfung bzw. Überwachung:

- der technischen Schutzeinrichtungen

- des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen

- der Mängelbeseitigung

- der Eintragung im „Tagebuch für Unfallhilfe“.

  • Erstellung, Führung und Auswertung von Unfallanzeigen und –meldungen sowie der OVUnfallstatistik.
  • Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der
  • Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen